Vorlesewettbewerb

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Wir waren gestern (Samstag, 11.02.2024) mit 6 Kindern aus der 1a beim Fachtag Übergang Kita in die Grundschule. Die Kinder haben im Workshop erarbeitet, was schwer/schön /wichtig für den Wechsel ist und Frau Ministerin Prien berichtet.

Hier ein paar weitergehende Informationen auf Instagram

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Freitag, 09.02.2024 Fasching

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Donnerstag, 08.02.2024: Durch die Einführung des Lesebandes in dieser Woche an unserer Schule bekamen wir heute zahlreichen Besuch.

Frau Ministerin Karin Prien, Prof. Dr. Steffen Gailberger, der das Leseband.SH entwickelt hat und einige andere Vertreter*innen, unter anderem aus dem Bildungsministerium, schlossen sich vor Ort dem Leseband an. In 8 Klassen übernahmen sie die Durchführung der Leseeinheit. Mit dem Leseband wurde am Montag eine verbindliche, tägliche Lesezeit von mindestens 20 Minuten eingeführt: Unabhängig vom Fach und in allen Jahrgangsstufen unserer Schule wird die ersten zwanzig Minuten der 1. Stunden Lesen geübt. Es wird also nicht nur im Deutschunterricht, sondern auch in Mathematik oder im Sachunterricht und allen anderen Fächern (Ausnahme Sport) gelesen. 

Die Kinder der Klasse 2b hatten dabei heute besonders viel Aufregung. Nicht nur, dass Frau Ministerin Prien mit ihnen gemeinsam las, auch viele Pressevertreter waren im Raum und stellten anschließend Fragen. Wir finden, die Kinder haben das ganz toll und professionell gemacht.

In vielen Medien sind heute dazu schon Berichte erschienen, u.a auf Sat1auf Instagram und auf Facebook. Der NDR und die Kieler Nachrichten waren auch vor Ort. 

Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet und fortwährend evaluiert werden. Wir erhoffen uns davon eine spürbare Steigerung der Lesekompetenz aller Schülerinnen und Schüler.

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In unserer Projektwoche (Mai, 2023) konnten alle Schüler*innen aus verschiedensten Themen wählen und hatten vier Tage voller Spaß, Spannung, Kreativität, Bewegung und natürlich wurde auch viel gelernt. Es gab über 20 Projekte: Akrobatik, Stop-Motion-Film, Theater, Bauernhof und Kinderbauernhof, Traumzimmer, Tonwerkstatt, Glücksyoga, Crazy Selfies, Pausenspiele, Fußball, Wale, Groß-Schachspiel-Bau, Upcycling, Museum, Insekten, Nähen, Gebäudekunst, Bienengarten, Instrumente-Werkstatt. In der abschließenden Präsentation zeigten alle Projektgruppen, was sie in den Tagen geleistet und erlebt hatten. Viele Gäste nutzten die Zeit und begutachteten die Ergebnisse. Aus diesen tollen Angeboten nachfolgend auch hier ein paar Eindrücke:

 

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Wer gehört zur kritischen Infrastruktur?

Zu den kritischen Infrastrukturen im Sinne der Verordnung zählen folgende Bereiche:

  1. Energie: Strom-, Gas- und Kraftstoffversorgung gemäß § 2 BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)
  2. Wasser: Öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserbeseitigung gemäß § 3 BSI-KritisV, Gewässerunterhaltung, Betrieb von Entwässerungsanlagen,
  3. Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel), einschließlich Zulieferung und Logistik, gemäß § 4 BSI-KritisV,
  4. Informationstechnik und Telekommunikation einschließlich der Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze gemäß § 5 BSI-KritisV,
  5. Gesundheit: Krankenhäuser, Rettungsdienst, ambulante, stationäre und teilstationäre Pflege, Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore, Sanitätsdienste der Bundeswehr gemäß § 6 BSI-KritisV, sowie die für den ordnungsgemäßen Betrieb einer stationären Pflegeeinrichtung erforderlichen Dienstleistungen (Nahrungsversorgung, Hauswirtschaft, Reinigung),
  6. Finanzen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers gemäß § 7 BSI-KritisV,
  7. Transport und Verkehr, einschließlich der Logistik für die kritischen Infrastrukturen, öffentlicher Personennahverkehr, gemäß § 8 BSI-KritisV,
  8. Entsorgung, insbesondere Abfallentsorgung,
  9. Medien und Kultur: Risiko- und Krisenkommunikation,
  10. Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, insbesondere Regierung und Parlament, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz, Hochwasserschutz,
  11. In Schulen Tätige, soweit diese zur Aufrechterhaltung einer Notbetreuung sowie zur Durchführung der Abschlussprüfungen oder der Vorbereitung auf Abschlussprüfungen eingesetzt werden, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb; in Kindertageseinrichtungen Tätige, soweit diese zur Aufrechterhaltung einer Notbetreuung eingesetzt werden, sowie Kindertagespflegepersonen,
  12. Leistungsangebote der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, stationäre Gefährdetenhilfe, stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe und ambulante sowie teilstationäre Angebote der Jugendhilfe als notwendige Voraussetzung für die Gewährleistung des Kindeswohls nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch.

Dabei gilt immer, dass nur solche Personen erfasst sind, deren Tätigkeit für die Kernaufgaben der Infrastruktur relevant ist. Die betreuungspflichtigen Angehörigen haben dies durch die Angabe ihres Berufes gegenüber der Einrichtung zu dokumentieren.